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Corona Verordnung Saarland

Änderungen ab dem 04. bzw. 05. März 2022

 

Ab nächsten Freitag gilt die Maskenpflicht im Freien nur noch bei Veranstaltungen und damit nicht mehr bei jedem Kontakt bei dem der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Außerdem entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen, wenn 2Gplus eingehalten wird. Wichtig hierfür ist, dass der Testnachweis bei Eintritt nicht älter als sechs Stunden sein darf.

Clubs und Discotheken dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Mit Ausnahme von Clubs und Diskotheken (2G plus) und Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besuchern (2G) können alle zuvor auf 2G oder 2Gplus beschränkte Bereiche nun wieder unter Erfüllung der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) aufgesucht werden. Dazu zählen u.a.:

  • Friseurläden
  • Schwimmbäder und Saunen
  • Teilnahme am Sportbetrieb / Fitnessstudios
  • Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos
  • öffentliche und private Veranstaltungen bis 2.000 Besucher
  • außerschulische Bildungsveranstaltungen (z.B. Fahrschulbetrieb, Fort- und Weiterbildungen)

 

Genaue Informationen findet ihr unter:

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/rechtsverordnung-massnahmen_node.html

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 04. März 2022

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